Forchheimer Tor

Erbaut um 1734

Nordseite des Forchheimer Tores

Nordseite des Tores

  • Ursprünglich stand an der Stelle des ehemaligen Forchheimer Tores wohl ein Torhaus aus Riegelfachwerk, wie auch beim Brucker und ­Erlanger Tor.
  • Zu dieser Zeit wurde das Tor auch „Untere Tor” oder bisweilen „Bayreuther Tor” genannt.
  • Georg Friedrich Karl Markgraf zu Brandenburg genehmigte Baiersdorf mit Urkunde vom 9. Juni 1731, ein ständiges Pflastergeld zu erheben.
  • Von 1731 bis 1935 musste von Passierenden am Tor Pflasterzoll/Pflastergeld entrichtet werden.*
  • Der Zoll wurde von einer Amtsperson eingezogen, die in einem Zimmer neben dem Tor wohnte.
  • Der geltende Tarif des Pflasterzolls war öffentlich am Zollhaus, für jedermann sichtbar, ausgehängt.
  • Mit diesen Einnahmen sollten die Kosten der Pflasterung der Straße, Modernisierungsarbeiten und weitere Bauvorhaben finanziert werden.
  • 1731 wurden die Straßen der Stadt für rund 5000 Gulden gepflastert.
  • Im Zuge der „Modernisierung“ der Stadt musste das Torhaus weichen.
  • 1734 wurde das abgebildete Tor aus massiven Sandsteinen errichtet.
  • Das Forchheimer Tor schloss sich an das Anwesen „Hauptstraße 2” an.
ehemalige Zollstation

Ehemalige Zollstation am Forchheimer Tor

  • Baiersdorf war früher eine Grenzstadt. Deswegen hatte man auf der Nordseite des Tores (Richtung ­Forchheim zeigend) das „Brandenburger Wappen” eingemeißelt und auf der Südseite das ­Baiersdorfer Stadtwappen.
  • Irgendwann wurde die Praktik des „Zollbeamten” aufgegeben. Die Stadt versteigerte später den Pflasterzoll für mehrere Jahre an den Meistbietenden (z. B. 1910–1920 zwischen 600 und 700 Mark pro Jahr).
Holzrelief des Forchheimer Tors

Holzrelief des Forchheimer Tors von H. Gröschel

  • 1935 wurde die Zollpflicht für Autos aufgehoben und auf die Kraft­fahrzeugsteuer umgelegt.
  • Am 15. April 1945 wurde das Tor von den Amerikanern gesprengt, da es für die Durchfahrt der Panzer zu eng war.
  • Kurz darauf wurden die Reste des Tores abgetragen.

* Beispiel Preise Pflasterzoll 1814:
Zweirädriger Fuhrmanns-Karren, beladen: 2 Kreutzer, 10 Pfennig
Zweirädriger Fuhrmanns-Karren, leer: 1 Kreutzer, 5 Pfennig
Hammel oder Schaf: ½ Kreutzer, 3 Pfenning
Schwein: ½ Kreutzer, 3 Pfennig
Rinder: 2 Kreutzer, 10 Pfennig

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